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MRU-ABC Glossar / Wissensdatenbank

1. BImSchV

Die 1. BImSchV ist die erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmisionsschutzgesetzes. Ihr Regelungsbereich umfasst kleine und mittlere Feuerungsanlagen zur Erzeugung von Wärme in privaten Haushalten und kleingewerblichen Betrieben, da solche Feuerungsanlagen eine bedeutende Quelle für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie z.B. Feinstaub darstellen. Die Verordnung legt zum einen Emissionswertgrenzen für neue Anlagen und zum anderen Sanierungsregelungen für bestehende Feuerungsanlagen fest. Das Ziel der 1. BImSchV ist es, die gesundheitlichen Risiken der Menschen durch Feinstaubemissionen zu senken und die Emissionen von etwa 24.000 Tonnen derzeit bis zum Jahr 2025 auf 16.000 Tonnen trotz eines steigenden Holzeinsatzes zu senken. Im Rahmen der 2. Stufe der BImSchV, die seit dem 1. Januar 2015 einzuhalten ist, wurden die Emissionswertgrenzen erneut verschärft.